Für die erste Rentenrevision holte die IV-Stelle Schwyz zu D.________ einen ärztlichen Zwischenbericht bei Dr. med. E.________, Einsiedeln SZ, ein. Dieser teilte der IV-Stelle Schwyz am 4. April 1998 gestützt auf seine Feststellungen aus der letzten Konsultation vom 1. Oktober 1997 mit D.________ mit, dass der Gesundheitszustand D.________ stationär geblieben und dass dieser nach wie vor linksseitig gelähmt sei und daher Mühe bei der Fortbewegung habe, so dass das Entrichten der IV-Rente und der Hilflosenentschädigung auch weiterhin angezeigt erscheine.