_ nebst der bereits erhaltenen IV-Rente auch eine Hilflosenentschädigung und gab dazu an, seit November 1993 im Alltag an folgenden Einschränkungen zu leiden resp. bei folgenden alltäglichen Verrichtungen regelmässig und in erheblichem Masse auf die Hilfe Dritter angewiesen zu sein: - beim An-/Auskleiden, - teilweise auch beim Aufstehen, Absitzen und Liegen, - beim Zerkleinern der Nahrung insb. beim Zerkleinern von Fleisch, - teilweise beim sich Waschen, Baden und Duschen, - bei der Fortbewegung in der Wohnung, im Freien und bei der