_ zuhause an der F.________strasse xx, Einsiedeln SZ, statt, wobei D.________ die vorgenannten Leiden, Gebrechen und Einschränkungen im Alltag bestätigte. Mit Arztbericht vom 29. Januar 1995 bestätigte Dr. med. E.________ seine bisherigen Feststellungen am Beschuldigten gegenüber der IV-Stelle Schwyz.