weise auf eine organische Läsion gefunden werden, weshalb die Diagnose einer dissoziativen Störung (Konversionsstörung) der Bewegung und der Sinnesempfindung mit dissoziativen Krampfanfällen gestellt wurde. Gestützt darauf sei mit einer weiteren, eventuell dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zu rechnen. Am 9. Mai 1994 fand eine Abklärung der IV-Stelle Schwyz bei D.________ zuhause an der F.________strasse xx, Einsiedeln SZ, statt, wobei D.________ die vorgenannten Leiden, Gebrechen und Einschränkungen im Alltag bestätigte.