Seit den Jahren 1993 und 1994 lag der IV-Stelle Schwyz zum Mitbeschuldigten D.________, Vater des Beschuldigten, ein Antrag für den Erhalt einer IV-Rente vor, nachdem an D.________ der Verdacht eines Hirnschlags (cerebrovasculärer Insult) mit linksseitiger Körperlähmung (Hemisyndrom links), mit ausgeprägten, stationär verbleibenden Lähmungen (Restparese) und leichter Gesichtslähmung (facilisparese links) diagnostiziert wurden. Anlässlich der damaligen ärztlichen Konsultationen wurde festgehalten, D.___