{"Signatur": "SZ_KG_003", "Spider": "SZ_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2018-02-06", "HTML": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_003_STK-2016-36_2018-02-06.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "22ff9b552de27d977487111f31132eb5"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_003_STK-2016-36_2018-02-06.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/ServletDownload/STK_2016_36_eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2a502798f7513bb797278754e534b2e4af4550cefd0c093195a8747b4eea3efe4618759c8a510722a459bb5126b7d50ccea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b?path=eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2a502798f7513bb797278754e534b2e4af4550cefd0c093195a8747b4eea3efe4618759c8a510722a459bb5126b7d50ccea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=STK_2016_36", "Checksum": "3fd9f469e1720817f7c6a3daa6657bfb"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STK 2016 36"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 06.02.2018 STK 2016 36"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "gewerbsmässiger Betrug | Strafgesetzbuch"}], "ScrapyJob": "446973/54/2069", "Zeit UTC": "22.01.2026 22:31:23", "Checksum": "3c4629f993fc2640bd971eb41c49e9e7", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 06.02.2018 STK 2016 36\nRegeste:\ngewerbsmässiger Betrug | Strafgesetzbuch\n\n Am oder um den 10. Oktober 2013 füllte der Beschuldigte abermals zusammen mit und für seinen Vater D.________ den Revisionsfragebogen aus. Darin gaben der Beschuldigte und\nD.________ abermals gezielt wahrheitswidrig und analog zum ersten Revisionsfragebogen an, D.________ sei bisher bei folgenden\nalltäglichen Verrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen:\n- je nach gesundheitlichem Zustand beim An- und Auskleiden,\n- beim Essen resp. ihm müssten Essen und Trinken hergerichtet\nwerden,\n- bei der Körperpflege,\n- bei der Fortbewegung und der Pflege gesellschaftlicher Kontakte,\n- beim Aufstehen, Absitzen und Abliegen,\nKantonsgericht Schwyz 7\n\n- beim Verrichten der Notdurft resp. dem Ordnen der Kleider danach, der Körperreinigung und teilweise beim Überprüfen der\nReinlichkeit.\nFerner gaben sie wahrheitswidrig an, D.________ benötige tags\nund nachts medizinisch-pflegerische Hilfe, nehme täglich Medikamente ein, fürchte sich vor krankheitsbedingten Stürzen und die\nFamilienangehörigen würden die Hilfestellungen leisten.\nDen Fragebogen mit diesen inhaltlich falschen Angaben unterzeichnete der Beschuldigte am 10. Oktober 2013 eigenhändig als\nVertreter seines Vaters D.________, obwohl er wusste, dass dieser – wie bereits in den Jahren zuvor – in der Lage war\n- mit der angeblich gelähmten linken Hand Tabakspfeife zu rauchen, die Hand also für normale Alltagshandlungen einsetzen\nkonnte,\n- den angeblich gelähmten linken Arm ohne irgendwelche Unterstützung und ohne erkennbare Einschränkung hochzuheben,\n- ohne Hilfe Dritter und ohne irgendwelche Hilfsmittel zu gehen\nund zu stehen,\n- zu verschiedenen Zeitpunkten auf Hochzeitsfeiern, ausgiebig,\nzeitlich lang andauernd und feinmotorisch auf hohem Niveau zu\ntanzen, so dass auch keinerlei Sturzgefahr oder Einschränkung\nin der Motorik bestanden,\n- ohne Hilfe und Unterstützung Dritter auf einem Pferd zu reiten,\nso dass Kraft und Motorik einwandfrei intakt waren,\n- schwere Gegenstände zu tragen und Gartenarbeiten zu verrichten,\n- gesellschaftliche Kontakte ohne erkennbare Einschränkungen\nwahrzunehmen,\n- in die Heimat Mazedonien und durch die Welt, beispielsweise\nüber Jordanien bis nach Mekka in Saudi Arabien zu reisen.\nDer Beschuldigte wusste aufgrund dieser Umstände, dass es sich\nbei den von ihm im Revisionsformular gemachten Angaben über\nseinen Vater D.________ um inhaltlich falsche Auskünfte handelte.\nDennoch stellte der den Fragebogen zeitnah nach dem Ausfüllen\nder neu als Hausärztin ausgewählten Dr. med. I.________, Spreitenbach AG, zur medizinischen Überprüfung und Bestätigung zu.\nDiese falschen Angaben schrieb der Beschuldigte in den Revisionsfragebogen und unterschrieb diesen in der Absicht, für seinen\nVater D.________ so in unrechtmässiger Weise monatlich wiederkehrende Hilflosenentschädigungen erwirken zu können.\n\nAnlässlich der ärztlichen Untersuchung vom 10. Oktober 2013 bei\nDr. med. I.________ gab sich der Mitbeschuldigte D.________ wie\nvorangehend beschrieben als im Alltag stark eingeschränkte Person und der Beschuldigte unterstützte seinen Vater dabei in der\nArztpraxis nicht nur dahingehend, ihm als Übersetzer behilflich zu\nsein, sondern darüber hinaus auch, indem er dessen angebliche,\ninhaltlich eben nicht korrekte Krankenvorgeschichte erläuterte und\nbestätigte und seinen Vater D.________ auch bei der Fortbewe-\nKantonsgericht Schwyz 8\n\n"}