2. a) Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 15‘250.00 (inklusive Kosten der Anklagevertretung von Fr. 400.00, des psychiatrischen Kantonsgericht Schwyz 50 Fachgutachtens von Fr. 8‘850.00 und der Gerichtsgebühr von Fr. 6‘000.00; exkl. Übersetzungskosten von Fr. 600.00) werden dem Beschuldigten auferlegt. b) Bezüglich der Kosten der amtlichen Verteidigung bleibt Ziffer 3 vorbehalten.