7. Die mit Beschlagnahmebefehl der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 4. September 2014 beschlagnahmten Gegenstände: Diverse Foto-Pocket-Alben und lose Fotos, 1 Fotoalbum, 3 Fotoalben blau, lagernd bei den Untersuchungsakten, Ordner A, werden A.________ durch das Strafgericht unter Aufhebung der Beschlagnahme herausgegeben. 8. Die von der Firma AJ.________ auf deren Systemen gespeicherte Sicherheitskopie des gesicherten Datenbestandes wird vernichtet. Die Firma AJ.________ wird mit der Vernichtung beauftragt.