c) Der amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, reichte eine Kostennote über Fr. 9‘624.75 (inkl. Auslagen und MWST) ein; darin nicht inbegriffen sind die Aufwendungen für die Fortsetzung der Berufungsverhandlung vom 16. Januar 2018. In Strafsachen beträgt das Honorar vor dem Kantonsgericht als Berufungsinstanz Fr. 300.00 bis Fr. 12‘000.00 (§ 13 lit. c GebTRA), wobei der Stundensatz des von der öffentlichen Hand zu entschädigenden amtlichen Verteidigers Fr. 180.00 bis Fr. 220.00 beträgt (zuzüglich Auslagen, vgl. § 5 Abs. 1 GebTRA).