13.1.189). Anlässlich einer Untersuchung am 14. Februar 2011 ergab sich im Wesentlichen ein „erfreuliches Langzeitergebnis ohne Re-Stenose“ (U-act. 13.12.32 S. 2). Dass sich bezüglich der koronaren Problematik seit der Untersuchung im Februar 2011 eine erhebliche Verschlechterung ergeben hätte, ist nicht ersichtlich, namentlich auch nicht aus dem Austrittsbericht des S.________ (Spital) vom 28. November 2014 betreffend Notfallbehandlung (U-act. 13.12.13). Die neuropsychologische Untersuchung vom 7. Januar 2015 ergab schliesslich keine Diagnose, nachdem der Beschuldigte gemäss dem Bericht von Dr. med.