Dem ist entgegenzuhalten, dass der Beschuldigte sein Leiden grundsätzlich nur gegenüber den Ärzten in den relevanten Untersuchungssituationen vorzutäuschen hatte. Dass er die Täuschung ununterbrochen aufrechterhielt, ist nicht anzunehmen, da er, wie die in seiner Heimat gemachten Foto- und Videoaufnahmen zeigen, dort ein normales Leben führte, sprich tanzte, ein Pferd ritt, Gartenarbeiten ausführte etc. In der Öffentlichkeit in der Schweiz zeigte er sich wohl mit einem Stock (vgl. augenscheinlich in Zürich aufgenommene Fotos U-act. 5.1.09). Diese (Täuschungs-)Massnahme erscheint aber nicht besonders aufwändig oder beschwerlich.