Frage 5). W.________ erachtete eine ausführliche Begutachtung jedoch als unnötig und führte hierzu aus, dass anhand der Aktenlage evident sei, dass die Diskrepanzen zwischen den medizinischen Dokumentationen und den Fotound Videodokumentationen nicht anders als durch eine intendierte Symptomproduktion anlässlich der jeweiligen Behandlung- und Evaluationssituationen zu erklären seien.