Die Zusatzfrage der Verteidigung, ob sich aus den Akten Hinweise für eine andere (psychische) Störung ergäben, verneinte der Gutachter. Zur Begründung führt er dazu aus, dass die vom Beschuldigten gezeigte Kombination aus Angaben einer kompletten Lähmung auf der linken Körperseite und zeitgleich durch Video- und Fotoaufnahmen dokumentiertem Fehlen von wie auch immer gearteten motorischen Einschränkungen, durch keine psychische Störung und insbesondere nicht durch eine Konversionsstörung erklärt werden könnten (S. 31 Frage 4.1). Das voneinander markant abweichende Verhalten des Beschuldigten im In- und Ausland könne durch nichts anderes als durch eine Simulation erklärt werden.