cc) W.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, kam in seinem psychiatrischen Fachgutachten vom 12. November 2017 zusammengefasst zum Schluss, dass das Vorhandensein einer Konversionsstörung (dissoziative Störung) bei der vom Beschuldigten behaupteten linksseitigen Lähmung Leistungsschwankungen, wie sie der Beschuldigte zeigte (d.h. Reiten ohne Hilfe Dritter oder Tanzen ohne sichtbare Einschränkungen), nicht zulasse. Zur Begründung führt der Gutachter aus, dass Konversionssymptome wie Gefühlsstörungen und Lähmungen, wenn sie unbehandelt länger als ein bis zwei Jahre bestünden, überwiegend therapieresistent seien (KG-act. 33 S. 30 f. Frage 1).