S. 11 Frage 32 bezüglich Reiten/Heimat). Zum anderen suchte der Beschuldigte immer wieder andere Ärzte auf, was eine Beobachtung etwa des muskulären Zustandes über einen längeren Zeitraum bzw. Jahre erschwert haben dürfte mit der Folge, dass Ungereimtheiten erst recht nicht auffallen konnten. Auch fand sich der Beschuldigte bei den Hausärzten Kantonsgericht Schwyz 35 lediglich sporadisch zur Kontrolle ein (U-act. 13.1.112). Insgesamt sind jedoch keine ins Gewicht fallenden Umstände erkennbar, aufgrund derer die Ärzte den Angaben des Beschuldigten nicht hätten Glauben schenken dürfen.