Keiner der involvierten Ärzte sei der Meinung gewesen, dass aufgrund der gezeigten Symptome etwas nicht stimmen könne, und habe deshalb je eine mögliche Simulation angesprochen. Auch habe ihm nach dem Vorfall im Jahr 1993 niemand klar gemacht, dass ihm nichts fehle, vielmehr hätten sich die Behandler in Leukerbad dazu entschieden, den Beschuldigten im Glauben zu lassen, dass ihm effektiv etwas zugestossen sei. Zudem sei der Beschuldigte aufgrund seiner geistigen Fähigkeiten gar nicht in der Lage, gesundheitliche Einschränkungen vorzutäuschen (BVP, Plädoyer Verteidigung S. 8-10).