cc) Die Verteidigung verneint Arglist und bringt vor, es sei nicht klar, inwiefern die Angaben des Beschuldigten als raffiniert aufeinander abgestimmte Lügen aufzufassen seien. Er habe sich den Ärzten einfach so präsentiert wie er sich gefühlt habe. Der Beschuldigte habe Lähmungserscheinungen geltend gemacht, welche etwa anhand von Muskelschwund etc. objektiv beurteilt werden könnten. Keiner der involvierten Ärzte sei der Meinung gewesen, dass aufgrund der gezeigten Symptome etwas nicht stimmen könne, und habe deshalb je eine mögliche Simulation angesprochen.