Urteil 6B_125/2012 E. 5.3.3 und weitere Urteile). Ein Sozialversicherungsträger lässt es am von der Rechtsprechung verlangten Mindestmass an Vorsicht fehlen, wenn aus den Akten konkrete, stichhaltige Hinweise auf Falschangaben des Versicherten vorliegen und die Behörde diesen nicht nachgeht. Diesfalls scheidet Arglist aus (zit. Urteil 6B_988/2016 E. 2.4.2). bb) Im Zusammenhang mit dem Tatbestandselement der Täuschung macht die Verteidigung geltend, es könne nur ein Mensch, jedoch keine juristische Kantonsgericht Schwyz 33