Das Erkenntnis der Strafkammer des Kantonsgerichts vom 16. Januar 2018 wurde den Parteien schriftlich zugestellt und ihnen gleichzeitig angezeigt, dass das Urteil begründet werde. Auf die Ausführungen der Parteien wird – soweit für die Urteilsbegründung erforderlich – in den Erwägungen Bezug genommen;- Kantonsgericht Schwyz 28 in Erwägung: