Mit (Fax-)Eingabe vom 13. Dezember 2017 ersuchte die Verteidigung unter Beilage eines Arztzeugnisses von Med. Pract. AK.________, Zürich, den Beschuldigten vom persönlichen Erscheinen an der Berufungsverhandlung vom 19. Dezember 2017 zu dispensieren, eventualiter die Verhandlung neu anzusetzen (KG-act. 44, 45 und 45a). Die Verfahrensleitung wies das Gesuch ab (KG-act. 46). Am 19. Dezember 2017 wurde die Berufung zusammen mit der Berufung des mitbeschuldigten Sohnes L.________ (Proz. Nr. STK 2016 36) vor Schranken des Kantonsgerichts verhandelt, wobei der Beschuldigte unentschuldigt nicht erschien. Die Verteidigung des Hauptbeschuldigten stellte folgende Anträge (KG-act. 51):