Berufungsverhandlung auf den 19. Dezember 2017 geladen (KG-act. 29). Das psychiatrische Fachgutachten von W.________ ging dem Kantonsgericht am 13. November 2017 zu (KG-act. 33) und wurde den Parteien am 13. November 2017 zugestellt mit dem Hinweis, dass sie anlässlich der Berufungsverhandlung Gelegenheit zur Stellungnahme hätten (KG-act. 34).