__ (gemeinnützige Organisation) auf Finanzierung eines Dusch-WCs. In der Folge prüfte die Q.________ (gemeinnützige Organisation) diesen Anspruch resp. die Anspruchsgrundlage und kam im irrigen Glauben, dass es dem Beschuldigten gesundheitlich tatsächlich so schlecht gehe, wie angegeben, am 8. April 2013 zum Entscheid, auf den Antrag des Beschuldigten einzutreten und diesen für den Erwerb und Einbau eines Dusch-WCs der Marke Geberit Aqua Clean mit CHF 1'860.00 finanziell zu unterstützen. Die Q.__