meinnützige Organisation) wahrheitswidrig an, dass er wegen seiner Krankheitsvorgeschichte, insbesondere wegen seiner einseitigen Körperlähmung an erheblichen Einschränkungen im Alltag leide. Insbesondere habe er Schwierigkeiten bei der Körperreinigung nach dem Verrichten der Notdurft und benötige deshalb ein Dusch- WC. Mit diesen inhaltlich falschen Angaben zu seinem Gesundheitszustand stellte der Beschuldigte zwischen anfangs März 2013 und dem 8. April 2013 den Antrag bei der Q.________ (gemeinnützige Organisation) auf Finanzierung eines Dusch-WCs.