bei Dr. med. T.________, Spreitenbach AG, stellte der Beschuldigte die vorgegebenen Leiden und Gebrechen sowie die daraus angeblich resultierende Hilflosigkeit im Alltag so zur Schau, dass Dr. med. T.________ irrtümlich davon ausging, dass es ihm gesundheitlich tatsächlich so schlecht geht. Durch dieses Verhalten resp. wahrheitswidrige Darstellen von Leiden und Einschränkungen im Alltag leitete der Beschuldigte Dr. med. T.________ in ihrer Diagnose gezielt fehl und erreichte dadurch wunschgemäss, dass Dr. med. T._____