Der Beschuldigte machte gegenüber der SVA Zürich ebenfalls in der Absicht, aus unrechtmässig erlangten Renten- resp. Versicherungsleistungen leben zu können, dieselben inhaltlich falschen Angaben zu seiner Hilflosigkeit im Alltag wie bisher (vgl. vorangehend zu a.-d.) und hielt seinen Sohn L.________ dazu an, den Fragebogen an seiner Stelle auszufüllen und zu unterschreiben. Anlässlich der ärztlichen Untersuchung vom 10. Oktober 2013 durch resp. bei Dr. med.