Er gab damit wahrheitswidrig an, über keine Vermögenswerte zu verfügen. Gestützt auf die bereits festgestellte und durch die Stadt Schlieren überprüfte Rentenbedürftigkeit und die vorangehenden Angaben, stellte die Stadt Schlieren fest, dass der Beschuldigte von ihr einen Kantonsgericht Schwyz 17 Anspruch auf Ergänzungsleistungen resp. Zusatzleistungen hat. Die Stadt Schlieren zahlte dem Beschuldigten daher folgende Leistungen aus: