IV-Stelle Schwyz finanziell zwar faktisch für den Beschuldigten aufkam und aufzukommen hatte, die Zuständigkeit jedoch rein formell an die SVA Zürich übergeben wurde. Bei der Anmeldung gab der Beschuldigte an, eine Rente und Hilflosenentschädigung zu erhalten, gab jedoch wahrheitswidrig an, über keine Immobilien zu verfügen, obwohl er an nicht genauer bekanntem Ort in Mazedonien ein Haus mit Garten besitzt. Er gab damit wahrheitswidrig an, über keine Vermögenswerte zu verfügen.