Gestützt auf die von der IV-Stelle Schwyz anerkannte Rentenbedürftigkeit, prüfte auch die E.________ AG als BVG-Versicherer (2. Säule) den Rentenanspruch des Beschuldigten, kam ebenfalls im irrigen Glauben, dass es dem Beschuldigten wie angegeben schlecht gehe zum Schluss, dass dem Rentenanspruch stattgegeben wird und zahlte dem Beschuldigten in der Folge folgende Leistungen aus: