Der Beschuldigte erlangte so von der Ausgleichskasse Schwyz zwischen März 2009 und Dezember 2011 innert 34 Monaten in rechtswidriger Weise total CHF 79'482.00 resp. durchschnittlich pro Monat CHF 2'337.70. Diese Leistungen resp. Geldbeträge zahlte die Ausgleichskasse Schwyz dem Beschuldigten jeweils auf sein Sparkonto AD.________ (Bank I), Kto-Nr. xx (lautend auf den Beschuldigten), aus.