schädigung mittleren Grades sowie auch eine IV- Rentenbedürftigkeit von 100 %. Gestützt darauf zahlte die IV-Stelle Schwyz resp. Ausgleichskasse Schwyz dem Beschuldigten als IV- Renten (IV), Hilflosenentschädigungen (HE), Ergänzungsleistungen (EL) und teilweise auch für Krankheitskosten (KK) folgende Leistungen aus: