_ stellte der Beschuldigte am 20. März 2009 die vorgenannten funktionellen Einschränkungen optisch sichtbar dar, insbesondere die linksseitige Lähmung und die Hilfsbedürftigkeit, die sich daraus ergeben soll, so dass Dr. med. O.________ festhielt, das Hemisyndrom links sei praktisch gleich geblieben, die vorhandenen spastischen Komponenten hatten sich sogar ein wenig verschlimmert, so dass die Prognose als „zurückhaltend“ zu bezeichnen sei. Dadurch, dass der Beschuldigte diese falschen Angaben machte und dadurch, dass er vor Dr. med.