- er sei überdies „in letzter Zeit oft“ auf Pflege resp. Hilfe angewiesen gewesen, da er sich schwächer fühle, insgesamt gehe es ihm schlechter, - sowohl tagsüber wie auch nachts müssten Sohn und Ehefrau nach ihm schauen. Anlässlich des ärztlichen Untersuchs durch Dr. med. O.________ stellte der Beschuldigte am 20. März 2009 die vorgenannten funktionellen Einschränkungen optisch sichtbar dar, insbesondere die linksseitige Lähmung und die Hilfsbedürftigkeit, die sich daraus ergeben soll, so dass Dr. med. O._____