Gestützt auf die von der IV-Stelle Schwyz anerkannte Rentenbedürftigkeit, prüfte auch die E.________ AG als BVG-Versicherer (2. Säule) den Rentenanspruch des Beschuldigten, kam unwissend über den wahren Gesundheitszustand des Beschuldigten und ebenfalls durch die falschen Angaben des Beschuldigten in die Irre geleitet zum Schluss, dass dem Rentenanspruch stattgegeben werden muss und zahlte dem Beschuldigten in der Folge folgende Leistungen aus: