Der Beschuldigte erlangte so von der Ausgleichskasse Schwyz zwischen Juli 2004 und Februar 2009 innert 56 Monaten in rechtswidriger Weise total CHF 288'979.00 resp. durchschnittlich pro Monat CHF 5'160.35. Diese Leistungen resp. Geldbeträge zahlte die Ausgleichskasse Schwyz dem Beschuldigten jeweils auf sein Sparkonto AD.________ (Bank I), Kto-Nr. xx (lautend auf den Beschuldigten), aus.