- beim An-/Abkleiden; - beim Zerkleinern der Nahrung; - beim Baden und Duschen; - bei der Körperreinigung, insbesondere nach dem Verrichten der Notdurft; - bei der Fortbewegung im Freien resp. ausser Haus, wobei er angab und darstellte resp. vorgaukelte, einseitig gelähmt zu sein.