Beim Hausbesuch des IV-Abklärungsdienstes am 9. Juni 2004 am neuen Wohnort des Beschuldigten, N.________strasse yy, Ibach SZ, gab dieser überdies wahrheitswidrig an und stellte wahrheitswidrig dar, - sein Gesundheitszustand sei unverändert geblieben; - der Lift in der neuen Wohnung sei eine grosse Erleichterung; - vielfach werde er vom Sohn auf der gelähmten Seite massiert; - die Pflegebedürftigkeit durch Sohn und Ehefrau bestehe fort; - im Freien sei er auf einen Rollstuhl angewiesen; - ein WC-Aufsatz sei dringend notwendig, da er sich nach dem