Vor Dr. med. I.________ und dessen Praxispartner Dr. med. M.________ stellte der Beschuldigte nach wie vor und letztmals auch am 13. Mai 2004 die vorgenannten funktionellen Einschränkungen optisch sichtbar dar, insbesondere die linksseitige Lähmung und die Hilfsbedürftigkeit, die sich daraus ergeben soll. Der Beschuldigte gab gegenüber Dr. med. I.________ und Dr. med. M.________ wahrheitswidrig an, bei mehreren alltäglichen Verrichtungen nach wie·vor auf die Hilfe Dritter angewiesen zu sein, so dass Dr. med. I.________ und Dr. med.