In der Absicht auch weiterhin aus unrechtmässig erlangten Versi- cherungs- resp. Renten- und Ergänzungsleistungen leben zu können, gab der Beschuldigte in den sporadisch stattfindenden ärztlichen Kontrollen bei Dr. med. I.________ in dessen Arztpraxis in Einsiedeln SZ wahrheitswidrig an, es gehe ihm nach wie vor nicht gut resp. sein Zustand sei stationär, also unverändert geblieben. Vor Dr. med.