I.________, bestätigte am 26. April 2001 diesen Zustand gestützt auf seine letzte ärztliche Konsultation des Beschuldigten vom 2. Oktober 2000. Gestützt auf diese Angaben anerkannte die IV- Stelle Schwyz gegenüber dem Beschuldigten weiterhin eine 100%- ige Rentenbedürftigkeit sowie eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades; abermals wies ihn die IV-Stelle Schwyz auf die bestehenden Meldepflichten hin. Kantonsgericht Schwyz 7 b. Jahr 2004 bis Februar 2009; Betrug (Art. 146 StGB)