lm März 2001 führte die IV-Stelle Schwyz die zweite Rentenrevision durch, wozu der Beschuldigte am 4. April 2001 unterschriftlich angab, sein Gesundheitszustand sei gleich geblieben, er sei nach wie vor nicht erwerbstätig und im bisher geschilderten Umfang bei Alltagshandlungen auf die Hilfe Dritter angewiesen. Dr. med. I.________, bestätigte am 26. April 2001 diesen Zustand gestützt auf seine letzte ärztliche Konsultation des Beschuldigten vom 2. Oktober 2000.