Dieser teilte der IV-Stelle am 4. April 1998 gestützt auf seine Feststellungen aus der letzten Konsultation vom 1. Oktober 1997 mit dem Beschuldigten mit, dass der Gesundheitszustand des Beschuldigten stationär geblieben und dass dieser nach wie vor linksseitig gelähmt sei und daher Mühe bei der Fortbewegung habe, so dass das Entrichten der IV-Rente und der Hilflosenentschädigung auch weiterhin angezeigt sei. Am 26. Januar 1998 teilte auch der Beschuldigte gegenüber der IV-Stelle Schwyz unterschriftlich mit, sein Zustand sei gleich geblieben, er sei nach