__ machte der Beschuldigte zu seinen Gebrechen und Leiden noch detailliertere Angaben, so etwa dass er - seine linke Körperhälfte nicht einsetzen könne, - Hilfe beim Aufstehen benötige, wenn er mehr als eine Stunde in der gleichen Position verharrt habe, - beim Zerkleinern fester Nahrung Hilfe benötige, - auch Hilfe beim Verrichten der Notdurft benötige, weil er sich nicht positionieren könne und Angst habe, umzukippen, - beim Treppensteigen immer auf die Hilfe Dritter angewiesen sei, - ständiger Überwachung bedürfe, weil er ständiger Sturzgefahr