__ gegenüber der IV-Stelle Schwyz fest, der Beschuldigte sei weiterhin linksseitig gelähmt, sein Zustand stationär. Auch anlässlich eines Kuraufenthalts des Beschuldigten in Leukerbad VS konnten keine Hinweise auf eine organische Läsion gefunden werden, weshalb die Diagnose einer dissoziativen Störung (Konversionsstörung) der Bewegung und der Sinnesempfindung mit dissoziativen Krampfanfällen gestellt wurde. Gestützt darauf sei mit einer weiteren, eventuell dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zu rechnen.