{"Signatur": "SZ_KG_003", "Spider": "SZ_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2018-01-16", "HTML": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_003_STK-2016-35_2018-01-16.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "fcbe94dd68b919ad6ad1c0afdd7e3dd2"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_003_STK-2016-35_2018-01-16.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/ServletDownload/STK_2016_35_eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d230e1cd8db1069c70f03160bbac7eeb9697dd919227045673bc69692d3ea3253cc02785ec4eced5d4018f0c9fc8a392d1ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b?path=eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d230e1cd8db1069c70f03160bbac7eeb9697dd919227045673bc69692d3ea3253cc02785ec4eced5d4018f0c9fc8a392d1ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=STK_2016_35", "Checksum": "a1e01215d82c5f6a169d287096cd2683"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STK 2016 35"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 16.01.2018 STK 2016 35"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "gewerbsmässiger Betrug | Strafgesetzbuch"}], "ScrapyJob": "446973/54/2069", "Zeit UTC": "22.01.2026 22:31:28", "Checksum": "5a6ee86d350eaad14fe596a85d688151", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 16.01.2018 STK 2016 35\nRegeste:\ngewerbsmässiger Betrug | Strafgesetzbuch\n\n In der Absicht auch künftig aus unrechtmässig erlangten Versiche-\nrungs- resp. Renten- und Ergänzungsleistungen leben zu können,\ngab der Beschuldigte im Fragebogen der IV-Stelle am 29. März\n2009 sowie gegenüber Dr. med. O.________, Ibach SZ, anlässlich\nder ärztlichen Konsultation vom 20. März 2009 wahrheitswidrig an,\nes gehe ihm nach wie vor nicht gut resp. sein Zustand sei gleich\ngeblieben, habe sich teilweise sogar verschlechtert, er gehe keiner\nArbeit nach und sei bei folgenden Alltagshandlungen auf die Hilfe\nDritter angewiesen:\n- manchmal beim An-/Entkleiden;\n- manchmal beim Aufstehen, Absitzen und Abliegen;\n- manchmal bei der Körperpflege;\n- manchmal bei der Körperreinigung nach dem Verrichten der\nNotdurft;\n- manchmal bei der Fortbewegung;\n- er sei überdies „in letzter Zeit oft“ auf Pflege resp. Hilfe angewiesen gewesen, da er sich schwächer fühle, insgesamt gehe\nes ihm schlechter,\n- sowohl tagsüber wie auch nachts müssten Sohn und Ehefrau\nnach ihm schauen.\nAnlässlich des ärztlichen Untersuchs durch Dr. med. O.________\nstellte der Beschuldigte am 20. März 2009 die vorgenannten funktionellen Einschränkungen optisch sichtbar dar, insbesondere die\nlinksseitige Lähmung und die Hilfsbedürftigkeit, die sich daraus ergeben soll, so dass Dr. med. O.________ festhielt, das Hemisyndrom links sei praktisch gleich geblieben, die vorhandenen spastischen Komponenten hatten sich sogar ein wenig verschlimmert, so\ndass die Prognose als „zurückhaltend“ zu bezeichnen sei.\nDadurch, dass der Beschuldigte diese falschen Angaben machte\nund dadurch, dass er vor Dr. med. O.________ seine Gebrechen\nglaubhaft darstellte, führte er diesen bei seiner Diagnostik gezielt in\ndie Irre, so dass dieser in seinem ärztlichen Attest vom 14. April\n2009 gegenüber der IV-Stelle Schwyz fälschlich einen unveränderten Zustand attestierte. Der Beschuldigte täuschte somit den ihn\nbehandelnden Arzt resp. leitete diesen mit seinen falschen Angaben und seinen Inszenierungen zu seinen Gebrechen gezielt in die\nIrre, so dass er auch dessen Diagnostik zu seinen Gunsten gezielt\nin die Irre leiten konnte. Dr. med. O.________ stellte in der Folge\nzuhanden der IV-Stelle Schwyz unwissend über die wahren Umstände resp. irrtümlich inhaltlich falsche Atteste aus.\n\nBeim Hausbesuch des IV-Abklärungsdienstes am 9. Juni 2009 am\nneuen Wohnort des Beschuldigten, N.________strasse yy, Ibach\nKantonsgericht Schwyz 13\n\n"}