Die Berufungsverhandlung dauerte von 14:00 Uhr bis ca. 15:05 Uhr. Inklusive An- und Rückreise sind dem Rechtsvertreter anstelle von 5 h daher 3 h anzurechnen. Das Studium des angefochtenen Urteils und die anschliessende Berufungserklärung sind – inklusive Klientenkontakt – mit 1 h 30 min (anstelle von 2 h 30 min) zu veranschlagen, zumal das angefochtene Urteil inhaltlich Kantonsgericht Schwyz 23