bb) Der Verteidiger reicht anlässlich der Berufungsverhandlung eine Kostennote über Fr. 6‘188.40 ein (Fr. 5‘430.00 [Honorar: 18.1 h à Fr. 300.00] + Fr. 300.00 [Fahrspesen: Fr. 120.00; Kopien, Porto, Tf: Fr. 180.00] + Fr. 458.40 [8 % MWST]) ein. In Strafsachen beträgt das Honorar vor dem Kantonsgericht als Berufungsinstanz Fr. 300.00 bis Fr. 12‘000.00 (§ 13 lit. c GebTRA). Innerhalb dieses Tarifrahmens bestimmt sich die Höhe des Honorars nach der Wichtigkeit der Streitsache, ihrer Schwierigkeit, dem Umfang und der Art der Arbeitsleistung sowie dem notwendigen Zeitaufwand (§ 2 Abs. 1 GebTRA).