bb) Sowohl erst- als auch zweitinstanzlich setzt der Beschuldigte sein Jahresbruttoeinkommen bzw. monatliche Bruttoeinkommen auf Fr. 200‘000.00 bzw. Fr. 16‘800.00 fest. Sodann führte er am 7. Juni 2016 wie auch am 25. Arpil 2017 aus, seine jüngere – 27-jährige ‒ Tochter sei im letzten Jahr ihrer Ausbildung, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass sie diese im Sommer 2017 abschliessen wird. Seine älterere Tochter – welche anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 7. Juni 2016 28 Jahre alt war ‒ arbeite und studiere und werde von ihm nur ab und zu, eher sporadisch, unterstützt. Bezüglich der beiden Töchter ist damit nicht angezeigt, Unterstützungsabzüge vorzunehmen.