Letztere hätten dann beschlossen, vor Gericht zu gehen, weil sich in der Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Mehrheit in einer Person gebildet habe, welche alle Entscheidungen allein gefällt habe. Sie seien dann zum Friedensrichter vorgeladen worden und hätten sich entschlossen, ohne Anwalt dorthin zu gehen, um sich mit der Gegenpartei unterhalten zu können, obwohl sie diesbezüglich wenig Chancen gesehen hätten, da wohl die gleiche Atmosphäre herrschen würde wie in den Stockwerkeigentümerversammlungen. Die Familie I.________ und er hätten vereinbart, nicht zu diskutieren, sondern zu versuchen, diesen Termin so ruhig wie möglich durchzuführen (Vi-act. 31, S. 5).