Frage, ob er versucht habe, mit dem Privatkläger in Kontakt zu treten, um die Sache zu bereden bzw. eine gütliche Einigung zu finden, erwiderte der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung unter anderem: „Sie müssen sich vorstellen, wir machen Sitzungen, die Stockwerkeigentümergemeinschaft, und wir haben immer Herrn C.________ vor uns, entweder als Berater des Bauherrn oder des Geschäftsführers, und er lässt uns nicht zu Wort kommen, er macht uns immer klein, juristisch gesehen, worauf wir nicht antworten können.