So war der Privatkläger gemäss den Aussagen des Beschuldigten in den letzten fünf, sechs Jahren als Rechtsvertreter der Stockwerkeigentümergemeinschaft bzw. als Berater des Bauherrn oder des Geschäftsführers bei jeder ihrer Sitzungen zugegen und stehen sie einander in unterschiedlichen Fällen vor Gericht gegenüber. Auf die Kantonsgericht Schwyz 13